AGB

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HashTEC UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden. Sie sind Bestandteil aller Liefer-, Werk-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie sonstiger vertraglicher Vereinbarungen und Angebote. Spätestens mit der Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung gelten sie als anerkannt.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, ohne dass ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote der HashTEC UG (haftungsbeschränkt) sind vier Wochen gültig, ausgenommen Rohstoff- und Materialpreise, die starken Schwankungen unterliegen und auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss haben.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2.3 Bestellt der Kunde Waren und/oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, bestätigen wir den Zugang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Bei Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

§3 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen die Rechnungssumme binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Details zu Skonto und anderen Zahlungsbedingungen werden auf der Rechnung geregelt.

3.2 Die HashTEC UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen. Werden diese nicht verlangt, bleiben alle gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HashTEC UG (haftungsbeschränkt).

3.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung weniger als zwei Monate, gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuersatz. Bei einer Dauer von mehr als vier Monaten und einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes wird der zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Mehrwertsteuersatz berechnet. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt stets der zum Zeitpunkt der Abnahme der Teilleistung gültige Steuersatz.

3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.5 Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, die Erbringung unserer Leistungen von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Bei Untätigkeit des Kunden nach einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3.6 Soweit nicht anders vereinbart, werden angefangene und nicht vollständige Arbeitsstunden mit dem entsprechenden halben Stundensatz berechnet.

§4 Ausführungs- und Lieferpflichten

4.1 Bei unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie Wetterkatastrophen, Streik, Betriebsstörungen, Krieg, behördlichen Eingriffen etc. verlängert sich die Liefer- und Ausführungsfrist entsprechend der Dauer der Behinderung. Bei Unmöglichkeit der Lieferung oder Ausführung werden wir von unseren Verpflichtungen frei, und der Kunde kann keinen Schadensersatz geltend machen.

4.2 Feste Ausführungs- und Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

4.3 Teilleistungen und -lieferungen sind ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Die HashTEC UG (haftungsbeschränkt) hält sich bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten an die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

§5 Maße und Muster

5.1 Sämtliche Maße sind circa-Angaben, die innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten abweichen können.

5.2 Beim Handel mit Naturprodukten können Formen und Farben von den als Beispiel gezeigten Mustern abweichen.

§6 Garantie und Gewährleistung

6.1 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen wird nur bei gesonderter Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein oder zwei Jahre übernommen. Diese Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden voraus. Höhere Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre etc. sind von der Garantie ausgenommen. Einzelne Pflanzenausfälle werden in der Regel aus Kulanzgründen ersetzt, sofern keine fahrlässigen Schäden durch den Kunden erkennbar sind.

6.2 Für Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.

6.3 Im Garantiefall behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. Scheitert die Nachbesserung mehrfach, kann der Kunde die Vergütung herabsetzen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln möglich, die durch Nachbesserung nicht behoben werden können.

6.4 Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt, steht ihm kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt er Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, sofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

§7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde muss vor Beginn der Arbeiten über verlaufende Versorgungsleitungen informieren. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht übernimmt die HashTEC UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für nicht absichtlich herbeigeführte Schäden.

7.2 Für vom Kunden gestellte Materialien oder Pflanzen kann die HashTEC UG (haftungsbeschränkt) keine Garantie übernehmen.

§8 Haftpflichtversicherung

8.1 Die HashTEC UG (haftungsbeschränkt) ist bei der .....

§9 Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der HashTEC UG (haftungsbeschränkt) in Osnabrück.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

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